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BGH, 19.06.1952 - 4 StR 903/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 07.05.1943 - 1 D 49/43
1. Auch nach der neuen Fassung der StPO. bildet die Anklage der …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 4 StR 903/51
Ihr steht der Umstand nicht entgegen, dass der Angeklagte verschiedene Vermögensgegenstände seiner Firma (Forderungen und Stoffe) veruntreut hat (RGSt 77, 34, 39). - RG, 28.09.1909 - V 548/09
Macht sich derjenige, der durch Einziehung Untreue an Forderungen seines …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 4 StR 903/51
Soweit das Landgericht rechtsirrig (vgl. RGSt 42, 420) auch hinsichtlich der Geldbeträge, über die der Angeklagte in seinem Interesse verfügt hat, den Tatbestand einer mit Untreue tateinheitlich begangenen Unterschlagung als verwirklicht angesehen hat, bedarf es einer Berichtigung des Schuldspruchs nicht, weil dieser im übrigen von den Feststellungen getragen wird.
- BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
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Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der äußere Tatbestand der Untreue so klar liegt, daß sich aus ihm der innere Tatbestand von selbst ergibt (vgl u.a. BGH 1 StR 459/51vom 30. Oktober 1951, 4 StR 903/51 vom 19. Juni 19.52, 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956).